Müssen musst du nicht, da die Berufsbezeichung "Übersetzerin" in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist. Es darf sich jeder so nennen. Was jedoch geschützt ist, ist die
Bestallung als bei Gerichten und Behörden zugelassene beeidigte Übersetzerin. Hierzu musst du dich an das für Deinen Wohnort zuständige Oberlandesgericht wenden, um dort beeidigt zu werden. Dort wird dann unter Umständen auch die Qualifikation überprüft.