Hallo!
Zitat:"Insofern steht ihm dieser im Wege, ist sein Begehren also die Aufhebung dieses Verwaltungsaktes, wonach eine Anfechtungsklage in Betracht kommt."
Laut
dieser Quelle und einigen anderen liegt ein asyndetischer Satzbau nur vor, wenn mindestens drei inhaltlich gleichgestellte Aufzählungselemente vorhanden sind. Da man hier ein "und" vor "ist" setzen kann, sieht es erstmal nach einer asyndetischen Konstruktion aus, es fehlt allerdings das dritte Aufzählungselement. Außerdem ist der folgernde Satz mit "also" inhaltlich nicht gleichgestellt mit dem ersten. Deshalb würde ich nicht von einem Asyndeton sprechen.
Eine Metaphrase liegt meines Erachtens ebenfalls nicht vor, da bei dieser meines Wissens ein Synonym nachgeschoben wird, keine Erläuterung mit "also".
Zitat:"Zumal hier die Bewilligung den Rechtskreis des Klägers derart erweitert, dass er hierdurch finanziell alimentiert wird, handelt es sich in casu um einen solchen 'qualifizierten' Verwaltungsakt, gelten die vorgenannten Absätze als zusätzliche Rücknahmevoraussetzungen."
Da ich mich mit dem juristischen Jargon nicht auskenne, bin ich mir nicht ganz sicher, wie ich diesen Satz lesen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten:
Entweder „zumal“ ist ein Adverb, das sich auf den vorangehenden Satz bezieht, und der halbfett gesetzte Satz ist ein ganz normales Konditionalgefüge
mit Verb-Erststellung (wie in „Verstehst Du es erst, brauchst Du meine Hilfe nicht mehr.“). Dabei wird die Konjunktion „dann“ vor „gelten“ zwar weggelassen, ein Asyndeton ist aber eine Aufzählung ohne Konjunktionen, nicht irgendein Satz, bei dem Konjunktionen weggelassen wurden.
Oder, und davon gehe ich nun aus, es ist eine Aufzählung zweier Matrixsätze, von denen die Subjunktion „zumal“ abhängt, also „Zumal sie ihn erweitert, handelt es sich um … [und] gelten die …“. In diesem Fall: Siehe meine Erklärung zum ersten Satz.
Zitat:"Weil die erstgenannte Ansicht auf einen Totalvorbehalt hinausläuft, ist die zweitgenannte Meinung vorzugswürdig, reicht § 1 GFHG als taugliche Ermächtigungsgrundlage damit hin."
Man würde zwar statt des Kommas vor "reicht" normalerweise "und" schreiben, und man könnte auch sagen, es handelt sich um eine Aufzählung von Folgen des Hinauslaufens der erstgenannten Ansicht auf einen Totalvorbehalt. Allerdings werden hier nur zwei Elemente aufgezählt, nicht drei. Außerdem ist das zweite Aufzählungselement inhaltlich nicht ganz gleichwertig zum ersten. Deshalb würde ich auch hier nicht von einem Asyndeton sprechen.
Eine Klimax sehe ich in keinem der Sätze.
LG
Yaouoay