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this is a wug > 07.08.2014, 13:15:05
Kevin > 07.08.2014, 13:38:49
thf > 07.08.2014, 13:49:21
Sebastian > 07.08.2014, 13:52:52
this is a wug > 07.08.2014, 16:16:06
lingucat > 07.08.2014, 18:47:36
(07.08.2014, 13:49:21)thf schrieb: Allerdings kenne ich es so, dass die Bezahlung -- und damit auch die "Jobbezeichnung" -- von der Qualifikation, also dem Abschluss abhängt; ich weiß, dass manche Institute/universitäre Einrichtungen daher beispielsweise nur Leute einstellen als studentische Hilfskraft, die noch keinen Bachelorabschluss haben. Das ist zumindest hier nichts gewesen, was das Institut selbst entscheidet, sondern halt die Verwaltung, nach dem Schema "Hat Abschluss X, kommt daher in Gehaltsstufe Y"; das war zumindest mein Eindruck.
janwo > 07.08.2014, 19:07:05
lingucat > 07.08.2014, 19:37:06
(07.08.2014, 19:07:05)janwo schrieb: Der einzige Vorteil ist, dass ein SHK-Vertrag nicht unter die 6-Jahres-Regeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fällt (So war's auch bei mir) und einem das später nicht angerechnet wird.
janwo > 07.08.2014, 19:45:27
(07.08.2014, 19:37:06)lingucat schrieb:(07.08.2014, 19:07:05)janwo schrieb: Der einzige Vorteil ist, dass ein SHK-Vertrag nicht unter die 6-Jahres-Regeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes fällt (So war's auch bei mir) und einem das später nicht angerechnet wird.
Zumindest an meiner Uni ist es so, dass ein SHK-Vertrag mit 10 Stunden die Woche oder mehr sehr wohl in die 6-Jahres-Regel fällt. Evtl. ist das auch hochschulabhängig?
Kevin > 07.08.2014, 21:53:05
janwo > 07.08.2014, 22:34:28
kpl > 08.08.2014, 10:29:40
janwo > 08.08.2014, 11:04:17
kpl > 09.08.2014, 01:17:12
janwo > 09.08.2014, 10:42:08