Dazu sollten die jeweiligen Promotionsordnungen etwas sagen. Also die PO der jeweiligen Uni bzw. Fakultät an der man diezweite Promotion anstrebt. Es gibt m.W. Fakultäten, die der Auffassung sind, man könne nur einmal je Fakultät promoviert werden, andere sehen es etwas lockerer und verzichten dann nur darauf, es
Inaugural-Dissertation zu nennen, wieder anderen ist das schnuppe, ob man schon mal woanders promoviert wurde, so lange es nicht mit derselben DIssertation geschieht.
Wenn es ein Grad einer anderen Fakultät ist, also z.B. einmal Dr.phil. und dann Dr.rer.nat., dann ist das regelmäßig möglich und manchmal geradezu üblich (Dr.iur.utr.).