Hallo!
Die Aufgabenstellung scheint mir nicht ganz deutlich zu sein: Soll geklärt werden, welche Prinzipien der "Falschschreiber" (fälschlicherweise) angewandt hat, oder gegen welche Prinzipien der "Falschschreiber" verstoßen hat, welche Prinzipien also der richtigen Schreibung zugrundeliegen?
Desweiteren ist es mit den graphematischen Prinzipien immer eine etwas heikle Geschichte, weil jeder Graphematiker sie etwas anders definiert bzw. etwas anderes darunter versteht.
Gerade neuere Ansätze verzichten eher auf eine lange Liste von (Einzel-)Prinzipien, sondern beschränken sich auf die Prinzipien, die sich (in einer synchronen linguistischen Analyse) auf die verschiedenen spachlichen Ebenen beziehen lassen: das sind dann vor allem das phonologische Prinzip (aufgeteilt in das phonographische und silbische Prinzip), das morphologische und das syntaktische Prinzip. (Eine solche Aufteilung geht vor allem auf Peter Eisenberg zurück; sie findet sich z.B. bei Bredel/Fuhrhop/Noack, Wie Kinder lesen und schreiben lernen, oder bei Nanna Fuhrhop, Orthografie, Heidelberg 2009.)
Vor allem das sog. etymologische und das sog. ästhetische Prinzip sind schwer als eigenständige Prinzipien abzugrenzen und ihre Namen sind eher verwirrend. Denn im Grunde sind ja alle Zuordnungsregeln und Regelhaftigkeiten "etymologisch" entstanden. Die Schreibung <ai> ist nicht "etymologischer" als <ei> oder umgekehrt. Vielmehr ist eine die unmarkierte, da häufigere/kontextfreiere, Schreibung (hier <ei>), die andere die markierte (hier <ai>). Mit "etymologischem Prinzip" sind daher in der Regel wohl die
markierten (Einzel-)Schreibungen gemeint, die sich synchron nicht morphologisch (durch Ableitung/Verwandtschaft) erklären lassen, z.B. St
aat, H
ai, B
iber, Er
bse. Auch beim "ästhetischen Prinzip" geht es eher um einen besonderen Fall des phonologischen Prinzips: Hier geht nicht um einzelne markierte Wortschreibungen, sondern um markierte Regeln, also um regelmäßige Schreibungen, die aber nur in bestimmten Kontexten gelten bzw. in bestimmten Fällen regelmäßig allgemeingültige Regeln außer Kraft setzen (graphotaktische Beschränkungen), z.B. sp- statt *schp-/schb-, qu- statt *kw-, eu statt oi/oü; kein <ie> für /i:/ am Wortanfang, keine Verdopplung von <i, u, ä, ö, ü> zur Dehnungskennzeichnung.
Mit diesen Vorüberlegungen würde ich zu <Schbielplatts> Folgendes sagen:
schb: eine phonographische Schreibung, bei der das "ästhetische Prinzip", <sp> am Wortanfang zu schreiben, nicht beachtet wurde,
ie: hier wurde das phonologische Prinzip richtig angewandt (<ie> ist die grundlegende Zuordnung für /i:/, im Vergleich zu den anderen Vokalen aber eine "besondere" Darstellung des "langen Vokals", also insofern eine "ästhetische" Sonderregel),
tts: hier hat der Schreiber fälschlicherweise das morphologische Prinzip angewandt (*<Platts> möglicherweise als Ableitung zu <platt>: Plätze sind ja meist ebene Flächen!), wobei das <tt> selbst silbisch erklärt werden kann, da es für ein potenzielles Silbengelenk steht, vgl. <platte>. Kennt der Schreiber jedoch nicht die regelhafte Zuordnung /ts/ - <z>, kann es sich auch um eine falsche phonologische Schreibung handeln (ggf. mit übergeneralisierter Anwendung des <tt> nach silbischem Prinzip, vgl. "[plɛt-tsə]", und auf diese Weise dann auch wieder morphologisch: *<Platts> wegen *<Plät-tse>).