Hallo Leute,
Pittner/Bermann schreiben, bei Funktionsverbgefügen (z.B. in Rechnung stellen) sei das nichtverbale Element (hier: in Rechnung) in die rechte Satzklammer zu stellen, z.B.:
Ich bitte Sie darum, DASS=> Sie mir dies baldmöglichst <= IN RECHNUNG ZU STELLEN.
Dazu zwei Fragen:
1. Wie verhält es sich mit Phraseologismen, die nicht i.e.S. Funktionsverbgefüge darstellen. Unsere Professorin hat einmal "in Gang setzen" als idiomatisierte Wendung, aber ausdrücklich NICHT als FVG bezeichnet, da es kein synonymes Verbum gebe (à la "berechnen"). Gilt, was P/B für die FVG feststellen, auch für solche verwandten Konstruktionen? Zumindest gelingt es mir nicht, andere Elemente zwischen "in Gang" und "setzen" zu schmuggeln
2. Meine Professorin hat "Anlass geben (zu)" als FVG (= veranlassen) bezeichnet. Was aber ist dann mit solchen Sätzen:
"Er hat uns Anlass zur Freude gegeben"
a. Wird dadurch der FVG-Status generell widerlegt? (=> "zur Freude" als Attribut zu "Anlass"?) Oder liegt hier womöglich gar eine andere syntaktische Struktur vor als bei "Er hat uns zur Freude Anlass" gegeben?
b. gelegentlich, das ist bekannt, lassen sich die NPs eines FVG gegen die Regel doch attribuieren: "großen Anlass" - ja, hier könnte man sogar "Anlass" zum Attribut machen (geht das noch mit rechten Dingen zu?): "viel Anlass geben", z.B.
"er gab uns zur Freude viel Anlass"
Würde man hier nun "viel Anlass" so in die RK stellen?
Vielen Dank euch im Voraus!
Glottisschläger