Hallo,
ich weiß nicht, ob dieses Thema zur Syntax oder zur Lexik gehört.
Genitivattribute können ja in beliebiger Hinsicht ihr Bezugswort näher beschreiben (das Haus des Vaters (possessiv), die Furcht der Mutter (Gen. subj; evtl. auch Gen. objkt., vgl. das Determinativkompositum ‚Gottesdienst‘ --> ‚Dienst Gottes‘ i.S.v. ‚Dienst an Gott‘; das Substantivieren der reinen Infinitivform: das Schrieben dieses Briefes, entspricht äußerem Akkusativobjekt).
Bei der Konstruktion gewisser Verbalsubstantive bin ich mir nun nicht sicher, vor allem wenn das entsprechende Verb mit einer Präposition wie „zu“ gebildet wird – z.B. bei „erläutern“ oder „erklären“.
a) Heißt es
„ihre Erklärung/ Erläuterung zu dieser Sache“ oder
„ihre E./E. dieser Sache“ – oder geht beides?
Meinem Sprachgefühl nach geht beides, ich finde leider überhaupt nichts im Duden oder anderswo.. also als ob das Thema im Duden umgangen wird. Mich würde interessieren, ob es feine Unterschiede gibt oder eines standardsprachlicher ist..
Weiteres Beispiel:
„die Fragestellung Ihrer Dissertation“ vs.
„die Fragestellung zu ihrer Dissertation“
b) Interessant wird das vor allem bei Verbalsubstantiven, die ein Beziehungsverhältnis ausdrücken, wie „Zusammenhang“ oder „Korrelation“. Entsprechende Verben können da ja auch unterschiedlich konstruiert werden, diesmal auch die Person betreffend: „x und y hängen zusammen“, oder: „x hängt mit y zusammen“. Wenn wir da das im Nominativ/ als Subjekt fungierende Glied im einem Verbalsubstantiv unterbringen, müssten wir es meiner Meinung nach standardsprachlich mit der Präposition „von“ einleiten, wenn es unbestimmt ist.
Auch hier wäre wieder die Frage, ob alle Konstruktionen richtig sind:
„Der Zusammenhang von x mit y“ ; „
Der Zusammenhang von x und y“
Und geht auch?:
„Der Zusammenhang ZWISCHEN x und y“.
Danke für eure Hilfe!