Hallo,
ich brauche dringend einen Rat. Es geht um die Bildungsverfahren von Kosenamen. Wenn diese einer Serienfigur/Filmfigur oder Märchenfigur entsprechen wie bezeichnet man da am besten das Bildungsverfahren und kann man davon ausgehen, dass es sich bereits um Namen im linguistischen Sinne handelt?
Ich habe für meine Ausführungen bereits festgelegt, dass der Begriff der Entlehnung hier nicht angewendet werden soll, da ich ihn ausschließlich auf Übernahmen fremdsprachlicher Lexeme beziehe. Bezüglich meiner Frage bin ich bei den Beispielen bis jetzt immer so vorgegangen, dass ich diese als Übernahme gekennzeichnet habe. Nun zum eigentlichen Punkt....bezüglich der Verwendung als Kosename, muss da der Prozess der Proprialisierung noch stattfinden, um diese als Kosenamen deklarieren zu können oder reicht es eurer Meinung nach aus dieses Bildungsverfahren lediglich als Übernahme zu bezeichnen? Ich bin mir darüber im Klaren, dass eine solche Übernahme immer mit Eigenschaften der betreffenden Figur verbunden ist, mir geht es jedoch primär um das Bildungsverfahren.
Danke schon im Voraus! :)
Viele Grüße
Administrator schrieb 07.06.2016, 19:47:41:Threadtitel geändert; war "HILFE! WER KANN HELFEN?" (Bitte Forenregeln beachten!)