CookieCat schrieb:eher im Sinne einer Erlaubnis oder auch einer Aufforderung
Das hängt ganz und gar von Sprecherabsichten ab.
Natürlich hat sich eine Redeweise etabliert, nach der die bloße Feststellung, dass der Adressat gehen kann, geeignet ist, zu verstehen zu geben, dass er 1) gehen darf oder 2) gehen soll.
Wir haben also drei mögliche Inhalte:
- Er ist in der Lage zu gehen. (a)
- Er darf gehen. (b)
- Er soll gehen. (c)
Ist im Kontext (a) allein belanglos, wird man an (b) oder (c) denken. Was eher passt, wird wiederum der Kontext nahelegen. Wenn klar ist, dass der Adressat frei ist zu gehen, liegt es nahe, dass er darüber hinaus gehen soll.
Wir sind damit wohl im Bereich der guten alten Implikaturen (Grice).